Gebühren: Zum Abschied bitte zur Kasse

Wenn der Bauherren mit seinem Baukredit zu einer anderen Bank wechselt oder der Baukredit bezahlt ist, versuchen Banken zum Abschied noch einmal mit Gebühren kräftig Kasse zu machen.


Wenn ein Baukredit getilgt wurde, muss die Bank eine sogenannte Löschungsbewilligung ausstellen. Eine Löschungsbewilligung ist für den Immobilien Eigentümer wichtig. Mit einer Löschungsbewilligung wird die Grundschuld bei der Bank aus dem Grundbuch entfernt. Die Bank hat eine gesetzliche Pflicht eine Löschungsbewilligung auszustellen. Dafür darf sie aber keine Gebühren verlangen. So urteilte der Bundesgerichtshof schon 1991. Die Bank bedarf nur die Kosten für die notarielle Beglaubigung berechnen. Bei Sparkassen entfällt dies. Sie ist eine siegelberechtigte Stelle die eine Löschungsbewilligung ohne notarielle Unterstützung ausstellen darf. Gebühren für die Abtretungserklärung sind genauso gesetzeswidrig, wenn der Kunde zu einer anderen Bank umschuldet und die Grundschuld übertragen wird.

Viele Banken und Bausparkassen nehmen keinen Anstoß daran, ihren Kunden trotz diese und andere Gebühren in Rechnung stellen. Diese Gebühren, es kleines Abschiedsgeschenk, werden meist als Treuhandgebühren, Bearbeitungsentgelt oder Stempelgebühren deklariert. Banken spekulieren damit, dass der Kunde stillschweigend und brav die zu unrecht erhobenen Gebühren bezahlt. Hier versuchen Banken die Unwissenheit der Kunden schamlos auszunutzen.

Baukredit Tipp Gebühren

Oft genügt ein schriftlicher Widerspruch bei der Bank. Fordern Sie in diesem Schreiben die bereits bezahlten Gebühren zurück. Viele Banken und Bausparkassen lenken dann sehr schnell ein. Sollte dieser Widerspruch dennoch ohne Erfolg bleiben, so hilft auch eine Beschwerde bei der zuständigen Schlichtungsstelle.