Bereitstellungszinsen

Was sind Bereitstellungszinsen?

Ein Bereitstellungszins ist eine Gebühr zur Bereitstellung eines Darlehens. Bereitstellungszinsen zahlen Sie an Ihre Bank ab einem festgelegten Stichtag. Häufig weichen der Zeitpunkt der Kreditaufnahme und der Zeitpunkt, zu dem Sie das Geld benötigen, voneinander ab. Somit können Sie den Stichtag mit der Bank frei verhandeln. Ein Beispiel wäre den Stichtag auf 6 oder 12 Monate nach Darlehenszusage festzulegen. Anwendung findet dies sehr oft beim Kauf einer Immobilie oder einer Existenzgründung.


Der höhere Grundzins wird nicht von vornherein in fällig, sondern erst bei erfolgtem Kreditabruf. Der deutlich niedrigere Bereitstellungszins ist also ab dem vorab vertraglich vereinbarten Datum zu zahlen, während der Grundzins in voller Höhe erst ab dem Kreditabruf anfällt.

Bereitstellungszins für Baukredite

Ein gängiges Beispiel sind Baukredite. Sie kaufen eine neue Immobilie, die vom Bauträger nicht fristgerecht fertiggestellt wird. Deshalb wird der Kreditbetrag nicht zum vereinbarten Datum benötigt. Für die Bank entsteht dennoch ein Aufwand, Ihnen die Mittel verfügbar zu halten, den sie Ihnen als Bereitstellungszinsen in Rechnung stellt.

Bereitstellungszins für Unternehmensgründung

Bei Existenzgründungen ist es so, dass der Gründer ggf. später gewisse Zeiträume ohne Verdienst überbrücken muss. Da ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Gründung faktisch noch keinerlei Verluste gemacht hat, bietet es sich an, vorab einen Kredit abzuschließen und in der Zwischenzeit Bereitstellungszinsen zu zahlen. Aufgrund der Planung und nicht aufgrund späterer Geschäftszahlen einen Kredit zu beantragen, verspricht günstigere Zinssätze. Von einem Unternehmen, das einen Kredit nötig hat, wird die Bank höhere Zinsen verlangen als angesichts eines guten Businessplans. Für die Zeit zwischen Kreditantrag und Abruf der Kreditsumme zahlt der Gründer Bereitstellungszinsen.

Bereitstellungszinsen belaufen sich zumeist auf 3% pro Jahr (oder umgerechnet 0,25% monatlich). Bei Gründerkrediten von der KfW-Bank betragen die Bereitstellungszinsen nur 1%.  Begründet ist dies durch die Risikoverteilung der Bank. So liegen nur 20% des Risikos bei der Hausbank, aber 80% bei der KfW Bank. Wird ein Kredit langfristig nicht beansprucht, lässt sich mit dem Einverständnis der Bank der Kreditbetrag reduzieren. Dann ist eine Nichtabnahmeentschädigung zu zahlen und der Sockelbetrag, aufgrund dessen der Zins berechnet wird, verringert sich entsprechend des Kreditrahmens.

Bereitstellungszinsen entschädigen die Bank dafür, dass sie den entsprechenden Betrag für Sie liquide und verfügbar erhält. Denn der Bank entsteht ein Nachteil, da die Bereitstellungszinsen ja deutlich niedriger sind, als der vereinbarte Grundzinsbetrag ist. Die Bank muss aber den für Sie bereitgestellten Betrag in vollem Umfang zur Verfügung halten. Nicht jede Bank verlangt Bereitstellungszinsen von Ihnen. Es bietet sich an, sich gut zu informieren und über die Bereitstellungszinsen bei Darlehensvertragsabschluss zu verhandeln.