Grundpfandrecht

Was ist das Grundpfandrecht?

Das Grundpfandrecht dient der vertraglichen Sicherung durch Grund und Boden oder grundstücksähnliche Rechte an diesen. Heutzutage wird das Grundpfandrecht hauptsächlich im Kreditwesen eingesetzt zur Kreditsicherung. Durch das Grundpfandrecht ist der Kreditnehmer vertraglich verpflichtet sein Grund und Boden der Bank zu überschreiben, wenn dieser seiner Vertragsvereinbarung, z.B. Rückzahlung eines Kredites, nicht nachkommen kann.


In diesem Fall werden der Grund und Boden des Kreditnehmers durch den Kreditgeber verpfändet. Durch Verkauf, Verpachtung, Zwangsversteigerung oder ähnliches versucht der Kreditgeber die Kreditforderungen auszugleichen. Wenn der Gläubiger, also der Geber des Grundpfandrechts, im Nachhinein in der Lage ist seiner Schuld nachzukommen, hat dieser eine bevorzugte Stellung beim Rückerwerb des verpfändeten Grund und Bodens. Die genauen Einzelheiten sind in verschiedenen Rechtsordnungen und von Land zu Land unterschiedlich geregelt. Wir unterscheiden zwischen drei verschiedenen Arten des Grundpfandrechts: Die Hypthek (§ 1113 BGB), die Grundschuld (§ 1191 BGB) und die Rentenschuld (§ 1199 BGB). Heutzutage wird seltener die Hypothek verwendet, sondern vielmehr auf die Grundschuld gesetzt. Im Gesetz aber finden zahlreiche Vorschriften der Hypothek auch auf die Grundschuld Anwendung. Das Grundpfandrecht als solches hat schon historischen Charakter und reicht bis in die Antike.

Warum nutzt man das Grundpfandrecht?

Das Grundpfandrecht ist ein beliebtes und vorallem relativ sicheres Instrument zur Kreditsicherung. Aus wirtschaftlicher Betrachtung geht man davon aus, dass der Kreditnehmer sein verpfändetes Grund und Boden nicht verlieren möchte. Daher wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit der Kreditnehmer seinen entsprechenden Kreditzahlung nachkommen. Darüber hinaus sind Grund und Boden kein bewegliches Vermögensobjekt – es wird also immer da bleiben, auch wenn der Kreditnehmer sich aus dem Staub gemacht hat. Das Grundpfandrecht bindet den Kreditnehmer stark an den Kreditgeber. Ein weiterer Vorteil, welcher für das Grundpfandrecht spricht, ist die einfache Tatsache, dass sich Grund und Boden gut verkaufen, verpachten oder auch selber verwenden lässt. Der Kreditnehmer würde im Falle einer Verpfändung in den meistens noch einen zusätzlichen Gewinn erwirtschaften. Daher ist es durchaus angebracht etwas Kritik an dem Grundpfandrecht zu üben bzw. an jene Kreditgeber, welche einen Kredit wissentlich vergeben obwohl der Kreditnehmer nicht in der Lage ist, dem Vertrag nachzukommen. Unter dem Strich hat der Kreditgeber mit dem Grundpfandrecht eine ausgezeichnete Kreditsicherung. Und der Kreditnehmer kann davon ausgehen einen Kredit zu erhalten, wenn dieser zum Grundpfandrecht greift.


Weitere Informationen zum Grundpfandrecht erhalten Sie unter www.schuldnerberatungen.org/grundpfandrecht/.