Grundschuld

Was Versteht man unter einer Grundschuld?

Die Grundschuld dient zur Sicherung von Krediten. Wenn Sie eine Immobilie finanzieren wollen, dann wird die Bank meist auf eine Grundschuld im Grundbuch bestehen. Damit ist ein Grundstück belastet. Die Bank kann damit eine die Geldsumme aus dem Verkauf fordern, falls Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Da eine Grundschuld in aller Regel auch eine sogenannte Zwangsvollstreckungsklausel enthält, braucht die Bank vorher nicht einmal vor Gericht klagen.


Falls es mehrere Gläubiger gibt, werden diese nach Rangfolgen eingetragen. Bei einem Verkauf werden dann zuerst die ranghöchsten Gläubiger vom Erlös bedient. Verständlicherweise wird die Bank daher verlangen, dass eine Grundschuld zu ihren Gunsten an erster Rangstelle eingetragen wird. Eine Grundschuld ist im Gegensatz zur Hypothek nicht davon abhängig, ob ein bestimmtes Darlehen vorhanden ist. Sie können daher eine Grundschuld für das gesamte Bauvorhaben theoretisch bereits beim Grundstückskauf eintragen lassen. Hierzu ist ein Abschluss eines Darlehns nicht nötig. Die Eintragung der Grundschuld erfolgt immer in Abteilung 3 des Grundbuches.

Kosten einer Grundschuld

Eine Grundschuld wird vom Notar beurkundet und vom Grundbuchamt ins Grundbuch eingetragen. Die Kosten sind in der amtlichen Kostenordnung (KostO) geregelt und richten sich nach dem Geschäftswert. Sie entfallen zu gleichen Teilen auf Notar und Grundbuchamt. So kostet beispielsweise die Eintragung über 250.000 Euro insgesamt 864 Euro (2x 432 Euro) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Löschen einer Grundschuld ist meistens unnötig

Wenn eine Grundschuld wieder gelöscht werden soll, müssen Sie das beantragen und erneut dafür bezahlen. Bei 250.000 Euro beliefen sich die Kosten auf ungefähr 350 Euro. Wenn Sie eine Immobilie verkaufen wollen, dann können Sie die bestehende Grundschuld auch abtreten. Sie ersparen dem Käufer dadurch Kosten, da eine Abtretung wesentlich günstiger ist als eine Neueintragung einer Grundschuld. Aber auch wenn Sie den Immobilienkredit vollständig abgezahlt haben, sollten Sie die Grundschuld bestehen lassen. Vielleicht benötigen Sie irgendwann einen neuen Kredit – etwa um Ausbauten oder Instandhaltungsmaßnahmen zu finanzieren. Diesen können Sie dann mit der bestehenden Grundschuld kostenlos absichern. Möglicherweise bauen auch irgendwann Ihre Kinder ein Haus und können eine Eintragung übernehmen.

Grundschuld sollte nicht zu niedrig eingetragen werden

Erfahrungsgemäß kosten Bauvorhaben immer mehr als ursprünglich geplant. Beispielsweise vergessen viele Bauherren gerne, dass neben den eigentlichen Hauskosten später noch erhebliche Kosten für die Außenanlagen auf sie zukommen. Sparen sie deshalb nicht am falschen Ende und lassen Sie eine Grundschuld vorsichtshalber etwas höher eintragen. Das erzeugt höhere Gebühren. Aber im Gegensatz zu den Kosten einer neuen Eintragung einer Grundschuld wesentlich geringer sind.