Mit Bausparen als staatlich geförderte Baufinanzierung können Bausparer eine Menge Geld vom Staat für die eigene Finanzierung bekommen. Allerdings kann nicht jeder den vollen Umfang der staatlichen Förderung beim Bausparen nutzen!
Anspruch auf Wohnungsbauprämie
Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben alle Steuerpflichtigen die mindestens 16 Jahre alt sind. Allerdings ist der Anspruch auf Wohnungsbauprämie vom Einkommen abhängig.
Einkommengrenzen
- Alleinstehend bis 25.600 EUR p.a.
- Verheiratet bis 51.200 EUR p.a.
Beding für die Inanspruchnahmen der Wohnungsbauprämie ist, dass der Bausparvertrag mindestens 7 Jahre läuft (Sperrfrist). Ausnahmen sind Tod, Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit.
Arbeitnehmersparzulage auch für´s Bausparen nutzen
Jeder Arbeitnehmer kann mit Vermögenswirksame Leistungen bis zu 72 Euro im Jahr an Arbeitnehmersparzulage vom Staat bekommen. Auch hier gelten bestimmte Einkommensgrenzen, um in den Genuss der Arbeitnehmersparzulage zu kommen.
Einkommensgrenze seit 2009
- Alleinstehend bis 20.000 EUR p.a.
- Verheiratet bis 40.000 EUR p.a.
Wie bei der Wohnungsbauprämie gilt eine Sperrfrist von 7 Jahren. Die Feststellung der Arbeitnehmersparzulage trifft das Finanzamt. Somit ist eine jährliche Steuererklärung Pflicht. Die Arbeitnehmersparzulage kann bis zu 2 Jahren rückwirkend beantragt werden. Bei Arbeitslosigkeit kann der VL- Sparvertrag beitragsfrei gestellt werden.
Die Einkommensgrenzen zeigen das beim Bausparen nicht alle in den Genuß der vollen staatlichen Förderung beim Bausparen kommen. Meist können nur Familien mit einem geringerem Einkommen die staatliche Förderung zu 100% nutzen.