Was versteht man unter einen Effektivzins?
Bei der Suche nach einem günstigen Kredit gibt es wirklich unseriöse Anbieter und solche, die sich noch im Bereich der Legalität bewegen. Viele Anbieter drücken bei der Aufklärung der Verbraucher über ihre Konditionen gern mal ein Auge zu. Im Bankenwesen hat sich hierbei die irreführende Angabe von Kreditzinsen zu einer Art Kavaliersdelikt entwickelt, kann aber durch ein wenig Aufmerksamkeit leicht durchschaut werden.
Zinsen: Mehr Schein als Sein
So setzen auch Sie sicherlich die Kosten eines Kredits mit seinen Zinsen gleich. Die Banken wissen dies und unterscheiden daher nur sehr inkonsequent zwischen Effektivzins und Nominalzins. Auch wenn dies für den Verbraucher einen enormen Unterschied macht. So ist der Nominalzins praktisch immer niedriger als der Effektivzins und eignet sich daher deutlich besser zur Werbung für ein vermeintlich günstiges Kreditangebot. So beschreibt die nominale Verzinsung eines Kredits lediglich die Zinsen für das tatsächlich in Anspruch genommene Darlehen. Während der Effektivzins weitere Kosten in die Berechnung einbezieht. Der Effektivzins setzt sich aus vielen unterschiedlichen Bestandteilen zusammen. So müssen beim Effektivzins aber auch nicht alle Kosten berücksichtigt werden. Besonders hier finden sich daher einige Schlupflöcher für Banken, über die Sie Bescheid wissen sollten.
Welche Kosten der Effektivzins enthält
Bei praktisch jedem Darlehen und Kredit fallen zumindest Bearbeitungsgebühren an. Hierbei handelt es sich meist um eine Pauschale, welche von den Banken einfach zur Kreditsumme hinzuaddiert wird. So wird aus einem Darlehen über 10.000 Euro mit einer Bearbeitungsgebühr von 500 Euro eine zu verzinsende Summe von 10500 Euro. Der nominale Zinssatz berücksichtigt hierbei nun ausschließlich das reine Darlehen, während der Effektivzins die Bearbeitungsgebühren miteinbezieht und daher höher ausfällt. Generell sind die Banken im Sinne der Aufklärung der Verbraucher dazu verpflichtet, alle im Zusammenhang mit dem Darlehen stehenden Kosten miteinzubeziehen. Dies bedeutet, das Banken den nominalen Zinssatz und den Effektivzins anzugeben haben. Zwar wird diese Regel normalerweise berücksichtigt, jedoch bereiten vor allem die bereits erwähnten Schlupflöcher den Verbrauchern Probleme.
Bei der Aufnahme eines Kredits oder eines Darlehens sollten Sie bei der Betrachtung des Effektivzins deshalb beachten, dass die Kosten einer Kreditversicherung oder Restschuldversicherung bei seiner Angabe nicht miteinbezogen werden müssen. Zwar kann die Bank der Transparenz wegen auch diese Kostenbestandteile in die Berechnung des Effektivzins einfließen lassen, jedoch wird sie dies in den meisten Fällen nicht tun. Aus diesem Grund sollten Sie vor der Aufnahme eines Darlehens alle Kostenbestandteile zur Kreditsumme hinzuaddieren und damit seine tatsächlichen Kosten und den anfallenden Effektivzins selbst berechnen. Sie werden erkennen, dass vermeintlich günstige Angebote dadurch oftmals zu den eher teuren Krediten gehören.
Vorsicht beim anfänglichen Effektivzins
Ist bei einem Angebot über ein Darlehen vom sogenannten anfänglichen Effektivzins oder vom anfänglichen effektiven Jahreszins die Rede, so gibt es unter den Kosten des Darlehens variable Faktoren, die sich im Laufe der Zeit ändern können. Der einfachste Fall ist hierbei ein variabler Zins, der sich nach dem aktuellen Zinsniveau richtet. Erhöht sich dieser, so erhöht sich auch der Endwert und damit die monatliche Kreditrate. Auch hier sollten Sie also vor dem Abschluss eines Kreditvertrags genau hinschauen und gegebenenfalls nachfragen. Andernfalls können die Kosten schnell zu einem Selbstläufer werden und das Darlehen Sie mehr kosten, als Ihnen lieb ist.